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Fünf Thesen und ein Vorschlag zum Vertretungsunterricht 
 

1. Vertretungsunterricht der herkömmlichen Art ist unergiebiger Unterricht.

2. Vertretungsstoffe oder Aufgabenstellungen, sofern bereitgestellt, sind vom Vertretungslehrer in aller Regel methodisch schwer handhabbar, vom zu vertretenden Lehrer nur unter großem Arbeitsaufwand überprüfbar.

3. Eigenverantwortlicher Vertretungsunterricht, wie inspiriert auch immer, steht in keinem didaktischen Zusammenhang und kann nur flüchtigen Lernerfolg erzielen.

4. Selbstbeschäftigung während Vertretungsstunden wird von den meisten Schülern als schulischer Leerlauf empfunden und führt zwangsläufig zu sinkender Arbeitsmoral in unterrichtlich geführten Vertretungsstunden.

5. Die Zahl der zu vertretenden Unterrichtsstunden wird vergrößert durch die mancherorts praktizierte Möglichkeit, auflaufende Überstundenberge durch ‚Abbummeln’, d. h. durch Erzeugung neuen Vertretungsbedarfs, abzubauen, - eine lehrer- und statistikfreundliche, aber schülerfeindliche Lösung.

 

Daher der folgende Vorschlag:

    • Vertretungsunterricht wird auf der Grundlage allgemeinbildender, d. h.  fach- und lehrplanunabhängiger Stoffe erteilt.

    • Dazu werden jedem Schüler zu Beginn eines Schulhalbjahres jahrgangsangemessene Materialien ausgeteilt, aus denen im Verlaufe der anfallenden Vertretungsstunden Wissenskärtchen herzustellen und zu lernen sind.

    • Dem Vertretungslehrer - oder einer schulischen Hilfskraft - kommt die Aufgabe der Beaufsichtigung, Betreuung, ggfs. der Erläuterung und Vertiefung zu. 

    • Die Schüler erarbeiten die Wissenskärtchen eigenverantwortlich, d. h. in der eigenen Arbeitsgeschwindigkeit und -methode. Möglichkeiten der inhaltlichen Vertiefung (z. B. Internet, Nachschlagewerke, Atlas) sind vorzusehen.

    • Schüler bis Ende der Sek I unterliegen der Aufsicht des Vertretungslehrers.

    • Schüler, die vor Ablauf des Halbjahres den vorgesehenen Lernstoff beherrschen, können sich selbstständig beschäftigen.

    • Am Ende des Halbjahres wird ein - freiwilliger oder verpflichtender - Wissenstest geschrieben; dessen Ergebnis kann als Bemerkung im Zeugnis Eingang finden.
       
    • Der Vertretungsunterricht wird herkömmlich erteilt, d. h. es wird im laufenden Unterrichtsstoff fortgefahren, wenn der zu vertretende Lehrer dieses ausdrücklich wünscht und durch Bereitstellung geeigneter Aufgaben ermöglicht.

    • Dauervertretungen sind von diesem Vorschlag nicht berührt.
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